Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma cbd Computertechnik Böhnke & Dederichs GmbH, HattingenStand Mai 1995 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen CBD und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. 2. Angebot und Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne das solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferer oder Leistenden, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Nebenabreden und Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und andere sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. 3. Lieferzeit
Angaben aber die Liefer- oder Leistungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht der Termin schriftlich verbindlich zugesagt wurde. Ist eine verbindliche Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart worden, ist ihr Beginn hinausgeschoben, solange noch nicht alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind und der Kunde eine vereinbarte Anzahlung nicht geleistet hat. Die Frist kann nur eingehalten werden, wenn der Kunde seine Vertragspflicht erfüllt. Ist die Überschreitung einer angemessenen Liefer- oder Leistungsfrist von CBD zu vertreten, kommt CBD erst in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens 14 Tage betragen muß, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind für leichte Fahrlässigkeit von CBD ausgeschlossen. Ist für die Erbringung einer Leistung ein bestimmter Termin oder eine bestimmte Frist vereinbart worden, haftet CBD bei zu vertretender Überschreitung des Termins oder der Frist der Höhe nach auf die für die Leistung zu entrichtende Vergütung beschränkt. 4. Preise 4.1. Die Preise verstehen sich stets inkl. Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe. 4.2. Leistungen zur Errichtung von Anlagen, Instandsetzungsarbeiten u.a. außerhalb unseres Hauses und in unserer Werkstatt bedürfen vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand. Der Zeitaufwand wird unter Zugrundelegung unserer bei der Durchführung der Arbeiten geltenden Verrechnungssätze für unser Montagepersonal und der tatsächlich anfallenden Personalkosten zzgl. eines angemessenen Zuschlages berechnet. Der Materialaufwand wird gegen Nachweis und für Kleinteile durch eine zusätzliche Pauschale abgerechnet. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.2. Rechnungen über Service- und andere Leistungen im Sinne von Ziffer 4.2 sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. 5.3. Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von mehr als 3 Monaten behalten wir uns die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor. 5.4. Bei Zahlungsrückstand berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % und nach vergeblicher Mahnung Verzugszinsen in Höhe der uns entstehenden Bankkosten, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die uns entstehenden Mahnkosten werden zusätzlich berechnet. 5.5. Bei Zahlungsrückstand und wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6. Gewährleistung 6.1. Wenn von CBD gelieferte Waren oder Leistungen mit einem ohne besondere Untersuchung erkennbaren Mangel behaftet ist, dann erbitten wir die Beanstandung unseres Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung oder Abnahme der Leistung. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden 6.2. Bei Mängeln der Ware oder Leistung kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung ist CBD zur Ersatzlieferung berechtigt. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. 6.3. Die Gewährleistung für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährungsfrist für den Liefer- oder Leistungsgegenstand oder so lange und soweit dem CBD selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, daß Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können. 6.4. Auch bei einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht, ist ein Anspruch auf Schadensersatz, und zwar auch für den Schaden, der durch die zu späte Nachbesserung entsteht, für leichte Fahrlässigkeit von CBD ausgeschlossen. Der Ausschluß des Schadensersatzanspruches gilt nicht, wenn der Ware oder Leistung eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. 7. Haftungsbegrenzung Die Haftung der CBD richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Kunden, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch CBD oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend. Diese Ansprüche verjähren 1/2 Jahr nach Empfang der Ware oder Leistung. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlungen erhält. 9. Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Hattingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zuständiger Gerichtsort für alle Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert ist Hattingen, soweit der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. CBD ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 10. Schlußbemerkung Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung vereinbart, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt. |